Virtual Reality im Kulturbereich
In seinem wunderbaren Nicht-Newsletter stellt mus.er.me.ku die Frage des Monats: Kann Virtual Reality den Kulturbereich retten? „Viele Kulturinstitutionen zerbrechen sich den Kopf darüber, wie sie mehr Besucher für sich gewinnen können. Wobei es nicht nur generell um mehr Besucher geht, sondern um ganz bestimmte Besucher – nämlich um mehr „junge Menschen“. Allseits bekannt ist, dass „diese jungen Leute“ doch immer nur mit ihren Spielkonsolen, Smartphones, Instagram und Netflix hantieren. Also muss es das sein, was Millennials, auch Generation Y genannt, wollen. Folglich beschließen Kulturinstitutionen, man könne diese Zielgruppe mit Gamification, einer App oder am besten mit Virtual Reality anlocken. Aber stimmt das?“ Lesen Sie das ganze lesenswerte Statement und den Nicht-Newsletter!
Musik aus dem Fair-Trade-Download
Für das Goethe-Institut hat Johannes Zeller sich mit den Arbeitsbedingungen in der Kunst unter dem Titel „Musik aus dem Fair-Trade-Download“ befasst. Eine Studie lege „nahe, dass der Mythos des brotlosen Künstlers nicht nur existiert, sondern sogar die Regel ist. Analog dazu entwickelt sich eine Bewegung, die sich für fairen Handel in der Kunst einsetzt. An der Wertschöpfungskette beispielsweise eines Musik-Downloads sind viele Akteure beteiligt: Labels, Vertriebe, Plattformen, Urheberrechtsgesellschaften, Agenten und Manager. Im unübersichtlichen Markt der Download- und Streaming-Anbieter bestehen große Unterschiede darin, wie groß das Stück vom Kuchen ist, das für den Künstler übrig bleibt.“
EU-Urheberrechtsrichtlinie kurz vor der Ziellinie
Gestern haben die Fachpolitiker im federführenden Rechtsausschuss des EU-Parlaments dem vor zwei Wochen im Trilog erzielten Richtlinientext zur Modernisierung des EU-Urheberrechts zugestimmt. Damit ist jetzt der Weg frei für die finale Abstimmung im Plenum Ende März. Anbei die Stellungnahme von Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA: „Wir begrüßen das positive Votum im Rechtsausschuss. Gleichzeitig appellieren wir an alle Europaabgeordneten, der Entscheidung der Fachpolitiker zu folgen. Der Text der Richtlinie ist ein ausgewogener Kompromiss, der Kreativen und Usern deutliche Vorteile bringt. In der Debatte um die Urheberrechtsreform kursieren viele irreführende Aussagen, die aktuell noch für Verunsicherung sorgen. Daher ist es uns wichtig, zu betonen, dass die Reform in erster Linie dringend benötigte Regeln für die Nutzung kreativer Inhalte auf den großen kommerziellen Online-Plattformen schafft. Artikel 13 verpflichtet die Plattformbetreiber zur Lizenzierung von geschützten Inhalten, um sicherzustellen, dass Kreative an der Verwertung ihrer Werke beteiligt werden. Hierbei geht es nicht um verpflichtende ‚Uploadfilter‘, sondern um Lizenzverträge. Das geht bislang in der Debatte völlig unter. In der Abstimmung im Europäischen Parlament Ende März steht die Zukunftsfähigkeit der Kultur- und Medienwirtschaft auf dem Spiel. Daher werden wir uns mit aller Vehemenz weiter für die Rechte unserer Mitglieder stark machen.“
Dagegen machen die Gegnerinnen immer stärker mobil. Zweifel an der Richtlinie meldete unterdessen auch der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, Ulrich Kelber, an. „Auch wenn Uploadfilter nicht explizit im Gesetzentwurf gefordert werden, wird es in der praktischen Anwendung auf sie hinauslaufen. Gerade kleinere Plattform- und Diensteanbieter werden nicht die Möglichkeit haben, mit allen erdenklichen Rechteinhabern Lizenzverträge zu schließen,“ sagt Ulrich Kelber. Da haben wir den Casus Knacktus, der von den Gegnerinnen der Richtlinie laufend formuliert wird. Der Einsatz von Uploadfiltern wird im Gesetzt nicht gefordert, aber … aber darauf laufe es hinaus. Und sie vergessen dabei, zu erwähnen, dass bereits völlig ohne Beanstandung Uploadfilter längst von den Betreibern eingesetzt werden. Und wenn Kelber am Ende schreibt: „Denn bei aller Notwendigkeit, Urhebern ein modernes Leistungsschutzrecht anzubieten, darf dies nicht auf dem Rücken und zu Lasten des Datenschutzes der Internetnutzerinnen und -nutzer erfolgen.“ Wie Kelber sich das vorstellt, teilt er leider nicht mit.
Unterdessen untersucht Markus Hassold den juristischen Kern der EU-Richtlinie und der Kritik ihrer Kritikerinnen: „Die Kritik am Entwurf einer neuen EU-Urheberrechtsrichtlinie in der Kritik – Würdigung der gängigen Kritikansätze anhand des Richtlinientextes (und dessen Erläuterungen)“ (liegt vor als PDF).
Ich bin sicher, das Thema wird uns noch eine Weile begleiten. Spätestens bis kurz nach der Abstimmung im EU-Parlament.
|